Informationen zum Chipsystem
Für die Eltern, die auch weiterhin das Chipsystem nutzen wollen hat RWsoft folgende Informationen:
- Obgleich auch die Bestellungabwicklung des neuen Caterers über das Portal der RWsoft läuft ist es dennoch unbedingt notwendig, den alten Vertrag zu kündigen und einen neuen Vertrag abzuschließen.
- Das bedeutet, dass der alte Chip wertlos ist (die dafür bezahlten 10 EUR verfallen) und das Restguthaben auf die im Rahmen der damaligen Anmeldung erfassen Bankdaten zurücküberwiesen wird.
- Nach der Neuanmeldung und einer späteren Aufladung des Kontos mit Essensgeld erhalten die Kinder dann einen neuen Mensaausweis, der wiederum mit 10 EUR zu Buche schlägt. (Herr Hartmann)
Grundsätzlich gilt nach Aussage des Caterers nach einem Treffen mit dem Schulträger für die Mittagsverpflegung ab Januar 2018: “Jederzeit Barzahlung möglich, auch ohne Essensvorbestellung!”.