Der Beginn des Unterrichts in der zweiten Fremdsprache am Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang wird von der Klasse 6 in die Klasse 7 verschoben. Diese Regelung gilt zum Schuljahr 2019/20 erstmalig für die dann in Klasse 5 und 6 befindlichen Schülerinnen und Schüler. An Gymnasien, die beim achtjährigen Bildungsgang bleiben, setzt die zweite Fremdsprache weiterhin in Klasse 6 ein. Im Wahlpflichtbereich (G8: Klassen 8 und 9; G9: Klassen 9 und 10) sowie mit Beginn der Einführungsphase können Schülerinnen und Schüler weitere neu einsetzende Fremdsprachen erlernen.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/G8-G9/index.html

„Präsentation zur Wahl der zweiten Fremdsprache am GymNeander“