Beratung

Schülerinnen und Schüler systematisch zu beraten, ist ein wichtiger Bestandteil im Prozess der Beruflichen Orientierung. Wirksame Beratung ist dabei auf die
Zusammenarbeit aller Beteiligten angewiesen.

Erfolgreiche Beratung erfordert einen entsprechenden Rahmen und die Verabredung zu einem systematischen und kontinuierlichen Austausch.

Dies umfasst die Beratungstätigkeit der Lehrkräfte sowie die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und den Beratungsfachkräfte der Bundesagentur für Arbeit, der Hochschulen und ggf. der Jugendsozialarbeit sowie weiterer Partner in Schulen.

Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer (§ 5 Abs. 1 und § 9Abs. 1und 3 ADO – BASS 21 – 02 Nr. 4).

Sie bezieht sich vor allem auf die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie von Erziehungsberechtigten über Bildungsangebote, Schullaufbahnen und berufliche Bildungswege einschließlich der Beruflichen Orientierung, die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten.

http://www.berufsorientierung-nrw.de/standardelemente/beratung/index.html