Die Schülerinnen und Schüler wählen ihre beiden Leistungskurse verbindlich am Ende der Einführungsphase für die zwei Jahre der Qualifikationsphase.

Das erste Leistungskursfach muss eine aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft oder Deutsch sein. Das zweite Leistungskursfach ist im Rahmen der Vorgaben und der Möglichkeiten der Schule frei wählbar.

Für die Anzahl und Dauer von Klausuren in der Einführungsphase (EF) gelten pro Halbjahr folgende Bedingungen:

Grundkurse

Anzahl

Dauer (in Minuten)

Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprachen

2

90

neu einsetzende Fremdsprachen

2

45 bis 90

In einer Fremdsprache unterrichtetes Sachfach

1 bis 2

90

ein gesellschaftswissenschaftliches und ein naturwissenschaftliches Fach sowie weitere Fächer

1 bis 2

90

Für die Anzahl und Dauer von Klausuren in der Qualifikations­phase (Q1) gelten für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2020/21 die Abitur­prüfung ablegen, pro Halbjahr folgende Bedin­gungen:

 

1. Hj. der Qph

2. Hj. der Qph

3. Hj. der Qph

4. Hj. der Qph

 

 

Anzahl

Dauer (in Mi­nuten)

Anzahl

Dauer (in Mi­nuten)

Anzahl

Dauer (in Mi­nuten)

Anzahl

Dauer (in Mi­nuten)

Leistungskurse

2

135 bis 180

2

135 bis 180

2

225

1

§ 32 Abs. 2 gilt ent­sprechend

Grundkurse 3. Abiturfach

2

90 bis 135

2

90 bis 135

2

135 bis 180

1

§ 32 Abs. 2 gilt ent­sprechend

Grundkurse 4. Abiturfach

2

90 bis 135

2

90 bis 135

2

135 bis 180

 

 

Grundkurse in der vom 1. Hj. der Eph an neu ein­setzenden Fremd­sprachen

 
2

 
90 bis 135

 
2

 
90 bis 135

 
2

 
135 bis 180

 

 

Grundkurse in Deutsch, Mathematik, einer fortgeführten Fremd­sprache und dem natur­wissen­schaftlichen oder fremd­sprachlichen Wahl­pflichtfach, sofern sie nicht Abitur­fach sind, sowie in weiteren Fächern

 

 2

 

 90 bis 135

 

 2

 

 90 bis 135

 

 2

 

 135 bis 180

 

 

Über die Zahl und Dauer der Klausuren entscheidet die Fachkon­ferenz im Rahmen der festgelegten Bandbreiten. Die Verpflichtung, Klausuren in Fächern nach Wahl zu schreiben, gilt mindestens für ein Halbjahr.

Die Klausuren im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase werden hinsichtlich der Aufgabenformate, des kriteriengeleiteten Bewertungssystems, der Aufgabenauswahl sowie der zeitlichen Vorgaben unter Abiturbedingungen geschrieben. Inhaltlich beziehen sie sich auf den Unterricht des vorangegangenen Kursabschnitts.

In den modernen Fremdsprachen können Klausuren mündliche Anteile enthalten. In der Einführungsphase kann in den modernen Fremdsprachen eine Klausur durch eine gleichwertige mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden; in der Qualifikationsphase muss in einem der ersten drei Halbjahre eine Klausur durch eine gleichwertige mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.

Vertiefungsfächer

Insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen kann Vertiefungsunterricht angeboten werden. Über das konkrete, ggf. über die genannten Fächer hinausgehende Kursangebot entscheidet die jeweilige Schule. Schülerinnen und Schüler sollen hier ihre individuellen Kompetenzen in den Kernbereichen der vertieften Allgemeinbildung weiter ausbauen. In der Einführungsphase können bis zu zwei Vertiefungsfächer pro Halbjahr und in der Qualifikationsphase zwei Halbjahreskurse je nach schulischem Angebot belegt werden. Vertiefungsfächer werden zweistündig unterrichtet und auf die Wochenstundenzahlen angerechnet. Da es um individuelle Lernfortschritte geht, erfolgt am Ende keine Benotung. Die Teilnahme wird auf dem Zeugnis ausgewiesen.

Projektkurse

Auch Projektkurse sind – neben den Vertiefungskursen – auf Förderung der individuellen Kompetenzen angelegt. Der Schwerpunkt liegt in den Projektkursen auf Förderung der wissenschaftspropädeutischen Kompetenzen, sie sollen daher selbstständiges, strukturiertes und kooperatives Arbeiten sowie Darstellungskompetenz fördern. Der Unterricht soll projektorientiert angelegt sein und ggf. auch außerschulische Lernorte einbeziehen. Als Zugangsvoraussetzung wird ein Referenzfach festgelegt, das in der Qualifikationsphase als Grund- oder Leistungskurs belegt sein muss. Projektkurse werden im Umfang von zwei Grundkursen auf die Belegung angerechnet. Das Ergebnis des Projektkurses kann als ein Bestandteil der „Besonderen Lernleistung“ in das Abitur eingebracht werden. Über die damit zusammenhängenden besonderen Bedingungen berät die Schule

Projektkurse werden in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren der Qualifikationsphase als zweistündige Kurse belegt. Sie können nach Beratung in der Schulkonferenz auch dreistündig angeboten werden. Erst am Ende des zweiten Halbjahres wird die Gesamtleistung beurteilt, die doppelt in die Berechnung der Gesamtqualifikation des Abiturs einfließt.

Weitergende Informationen unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Sek-II/FAQ-Oberstufe/FAQ01-Struktur/index.html