Schul-ABC
Lernzeiten – Häufig gestellte Fragen
Wer steht mir bei Fragen zur Verfügung?
Für die wesentlichen Themenbereiche rund um das Thema „Lernzeiten“ kann dieser Planer genutzt werden. Darüber hinaus stehen je nach Sachlage unterschiedliche Ansprechpartner (Klassenleitungsteams, Beratungslehrkräfte, Sozialpädagoginnen, Koordinatorinnen, Koordinatoren, Tutorinnen, Tutoren und Schulleitung) zur Verfügung.
A - Ansprechpartner
Wer steht mir bei Fragen zur Verfügung?
Für die wesentlichen Themenbereiche rund um das Thema „Lernzeiten“ kann dieser Planer genutzt werden. Darüber hinaus stehen je nach Sachlage unterschiedliche Ansprechpartner (Klassenleitungsteams, Beratungslehrkräfte, Sozialpädagoginnen, Koordinatorinnen, Koordinatoren, Tutorinnen, Tutoren und Schulleitung) zur Verfügung.
B - Beratung
Wie werden wir als Eltern beraten?
Elternsprechtage finden wie gewohnt einmal pro Halbjahr statt. Termine werden u.a. in diesem Lernzeitenplaner Seite 20/21 angekündigt. Mithilfe dieses Planers werden Sie quasi täglich über Vorkommnisse informiert und müssen alle vier Wochen diese per Unterschrift zur Kenntnis nehmen. Die Fachlehrkräfte stehen zur Beratung jederzeit nach Terminabsprache zur Verfügung. Die Sprechzeiten finden Sie auf der Homepage.
B - Beurlaubung
Wann muss ich eine Beurlaubung für mein Kind beantragen?
Alle Ereignisse, die ein Fehlen während der Unterrichtszeit zur Folge haben und die im Vorhinein bekannt sind, bedürfen einer vorher genehmigten Beurlaubung. Gründe für eine Beurlaubung können z.B. ein Arztbesuch, ein Krankenhausaufenthalt, eine Familienfeier, eine Beerdigung oder auch die Teilnahme an einer religiösen oder kulturellen Veranstaltung sein. Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien bzw. beweglichen Ferientagen und längere Beurlaubungen können nur durch die Schulleitung genehmigt werden. Im Unterschied zu einer Entschuldigung muss der Antrag auf Beurlaubung spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Fehlen schriftlich eingereicht werden. Die Beurlaubung von einem Tag kann durch das Klassenleitungsteam / Beratungslehrerteam erfolgen.
E - Elternmitarbeit
Wie kann ich als Erziehungsberechtigte/r die Arbeit meines Kindes in der Schule unterstützen?
Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, sich regelmäßig im Lernzeitenplaner und in den Lernplänen über den Arbeitsprozess des eigenen Kindes zu informieren. Alle fünf Wochen müssen der Lernfortschritt und eventuelle Bemerkungen zum Arbeitsverhalten an den vorgesehenen Stellen mit der Unterschrift zwecks Kenntnisnahme abgezeichnet werden.
E - Erkrankung
Was ist bei Erkrankung meines Kindes zu beachten?
- Direkte Entschuldigung per WebUntis: Wenn Eltern (oder volljährige Schüler) eine Abwesenheit aus Krankheitsgründen in WebUntis eingeben, wird dies ab sofort direkt als Entschuldigung gewertet. Ein zusätzlicher Eintrag mit Unterschrift im Lernzeitenplaner ist nicht mehr erforderlich.
- Zeitlicher Rahmen: Diese Regelung gilt ausschließlich für Krankmeldungen für den aktuellen und den jeweils folgenden Tag.
- Alternativ geben Sie bitte bis 8 Uhr desselben Tages telefonisch im Sekretariat Bescheid (Tel.: 0211 24 08 72-0). Diese Abwesenheit ist nicht automatisch entschuldigt und bedarf einer schriftlichen Entschuldigung im Lernzeitenplaner.
- Bei Fehlen vor oder nach Ferien oder beweglichen Ferientagen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Entschuldigung in den anderen Fällen erfolgt über den Eintrag in diesen Lernzeitenplaner (Anleitung siehe Seite 22/23).
F - Fehlzeiten
Wie werden Fehlzeiten entschuldigt?
Fehlzeiten können sowohl durch Erkrankung als auch durch Beurlaubung entstehen. Bei der Nutzung von WebUntis erfolgt die Entschuldigung auf diesem Weg. Alternativ müssen Sie Ihr Kind schriftlich – ggf. zusätzlich durch eine ärztliche Bescheinigung – im vorgesehenen Mitteilungsfeld im Lernzeitenplaner entschuldigen (siehe Seite 24ff.).
H - Hilfe
Wer hilft den Schülerinnen und Schülern im Bedarfsfall?
Die Lehrkräfte stehen insbesondere in den Lernzeiten als Ansprechpartner zur Verfügung. Ziel der Lernzeiten ist es aber auch, die Zusammenarbeit von und mit Schülerinnen und Schülern zu fördern.
I - Individuelle Förderung
Wie werden die Schülerinnen und Schüler individuell gefördert?
Die Lernzeiten bieten Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, auf individuelle Fragen, Probleme und Fähigkeiten einzugehen. So können z.B. nach Krankheit Lerninhalte gemeinsam mit der Lehrkraft nachgeholt werden. Darüber hinaus werden sowohl in den obligatorischen als auch fakultativen Lernzeiten thematische Förder- und Forderkurse durchgeführt, über die u.a. die Fachlehrkräfte Auskunft geben. Ab dem Schuljahr 2019/20 bieten die neu eingeführten Intensivkurse in der Sek. I weitere Möglichkeiten der individuellen Förderung und Forderung.
K - Klassenarbeiten/Klausuren
Wann und wie werden die Unterrichtsinhalte überprüft?
Die eigenständig erarbeiteten Unterrichtsinhalte aus den Lernplänen werden regelmäßig wieder in den Fachunterricht eingebunden und in Klassenarbeiten, mündlichen Prüfungen, Tests etc. überprüft. Die Klausurpläne für die S II werden auf der Homepage veröffentlicht.
K - Klassenleitungsstunden
Was ist das?
Grundsätzlich findet wöchentlich eine Klassenleitungsstunde statt, in der sich alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe bei ihrer Klassenleitung versammeln. In dieser Stunde wird die nächste Lernwoche mit Hilfe der Lernpläne inhaltlich vorgeplant und im Lernzeitenplaner festgehalten. Es ist wichtig, dass dabei alle Fächer berücksichtigt werden, auch wenn Ihr Kind eigene Schwerpunkte setzen kann und soll.
Was macht die Klassenleitung?
Die Klassenleitung kontrolliert die Vollständigkeit der Lernzeitenstempel, d.h. die Anwesenheit in den Lernzeiten. Fehlen Stempel aus Gründen, die Ihr Kind zu vertreten hat (z.B. Vergesslichkeit, Unwissenheit, unentschuldigtes Fehlen), so gilt diese Stunde im Regelfall als unentschuldigt und Sie erfahren dies über die Einträge im Lernzeitenplaner. Zudem ist die Klassenleitung Ansprechpartner in organisatorischen und pädagogischen Fragen.
L - Lernpläne
Welche Funktionen haben sie?
In den Lernplänen wird auf Wochenbasis festgelegt, was wann wie im Klassen- oder Kursverband bzw. selbstständig erarbeitet wird. Sie dienen den Schülerinnen und Schülern als Grundlage zur Planung der Arbeit in den Lernzeiten und den Eltern als Information über die gerade thematisierten Lerninhalte und Lernziele (Kompetenzen) der jeweiligen Lernphase.
L - Lernzeiten
Was bedeuten diese?
Während der Lernzeiten erarbeiten sich die Schülerinnen und Schüler Teile der Unterrichtsinhalte aus den Lernplänen bei einer selbst gewählten Lehrkraft. Näheres dazu erfahren Sie auf Seite 9 dieses Lernzeitenplaners.
Warum sind die Lernzeiten „frei“ nutzbar?
Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihrer selbstständigen Arbeit gefördert werden und sich beispielsweise bei Problemen bei Lehrerinnen und Lehrern oder auch Schülerinnen und Schülern Hilfe suchen und anbieten.
L - Lernzeitenplaner
Welche Bedeutung hat der Lernzeitenplaner?
Der Lernzeitenplaner dient als Kommunikationsmittel zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern und den Lehrkräften, als Informationsinstrument, als Terminkalender, zur Anwesenheitskontrolle sowie zur Dokumentation des Lernprozesses des Kindes.
Was passiert bei Verlust?
Bei Verlust des Lernzeitenplaners müssen die Schülerinnen und Schüler einen neuen Planer im Sekretariat zu einem Preis von 15 € erwerben. Bei Verlust gelten die Aufzeichnungen der Lehrkräfte ersatzweise.
R - Raumnutzung
Wie wählen die Schülerinnen und Schüler ihren Lernort?
Vor Beginn der Lernzeit sucht jede Schülerin und jeder Schüler eine Lehrkraft in ihrem Raum auf (Übersicht: S. 56 / 58). Sollte der Raum überfüllt sein, muss ein Alternativraum gefunden werden, um pünktlich mit der eigenständigen Arbeit zu beginnen.
Wie wird eine angemessene Arbeitsatmosphäre gewährleistet?
Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf eine Atmosphäre, die das Arbeiten ermöglicht, und damit auch die Pflicht dazu beizutragen, dass jeder ungestört lernen kann. Im „Raum der Stille“ muss es absolut still sein, während es in einem anderen Raum auch lauter zugehen kann, da hier z.B. Gruppenarbeit oder praktische Arbeit vorherrschen.
W - Workshops
Was müssen die Schülerinnen und Schüler bei den Workshops beachten?
In dem Fach Musik werden die Lernzeitenaufgaben in Workshops, in denen die Schülerinnen und Schüler vornehmlich praktisch arbeiten, integriert. Die Informationen über die angebotenen Workshops, Termine und Orte erfolgen über Aushänge an den Informationsbrettern und Türen zum Musikflur. Selbstverständlich stehen auch alle Fachlehrkräfte bei Fragen zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt in der ersten Workshopstunde direkt bei der Fachlehrkraft.
Der Umfang der Workshops beträgt
- in Jgst. 5/6: 2 Halbjahre
- Jgst. 7-9: insgesamt mind. 3 Quartale
Die Schülerinnen und Schüler lassen sich am Ende des Workshops ihre Teilnahme auf dem individuellen Belegungsplan von der Fachlehrkraft bestätigen. Dieser gilt als Nachweis und soll jeweils über die Erprobungs- und Mittelstufe aufbewahrt werden. Die Workshops werden nur bei regelmäßiger Teilnahme (einzige Ausnahme Klassenarbeit/Klausur) angerechnet.
Bei Nichteinhaltung der Pflichtbelegung wird die Zeugnisnote um eine Notenstufe nach unten gesetzt und die freie Wahl der Workshops im folgenden Schuljahr eingeschränkt.
Im Fach Sport werden in Jahrgangsstufe 6 die zwei Module „Gesundheit“ (1. Halbjahr) und „Fangen und Werfen“ (2. Halbjahr) angeboten, die jeweils in einer Lernphase rotierend von den Klassen durchlaufen werden. Die Zeiten sind im Stundenplan ausgewiesen.
