Schul- und Hausordnung

I. Verhalten während des Schulbetriebs

1. Wir alle begeben uns so  rechtzeitig in die Klassen- oder Fachräume, dass der Unterricht pünktlich mit dem Klingelzeichen beginnen kann – dies bedeutet i.d.R. zehn Minuten vor Beginn sowohl des Fachunterrichts als auch der Lernzeiten.

2. Ist die Lehrkraft 5 Minuten nach Beginn der Stunde nicht erschienen, melden dies die Klassen- oder Kurssprecherinnen und -sprecher im Sekretariat.

3. Während des Unterrichts unterlassen wir alle Aktivitäten, die von der Konzentration auf das Unterrichtsgeschehen ablenken (z.B. Essen, Trinken, Kaugummikauen). Die unterrichtende Lehrkraft kann Ausnahmeregelungen treffen. Stört eine Schülerin oder ein Schüler fortgesetzt den Unterricht, ergreift die Lehrkraft entsprechende pädagogische Maßnahmen. Lehrkräfte können unzulässig mitgebrachte oder den Unterricht störende Gegenstände in Verwahrung nehmen. In gravierenden Fällen erfolgt die Rückgabe erst, nachdem die Erziehungsberechtigten von dem Verstoß gegen die Schul- und Hausordnung Kenntnis genommen haben.

4. Aufgaben aller Art fertigen wir termingerecht und vollständig an. Die Qualität der Ergebnisse fließt in die Bewertung der Leistung ein.

5. Wir alle sind für die Sauberkeit in den Klassen- und Fachräumen, auf den Fluren, in den Treppenhäusern, auf den Schulhöfen und in den Toilettenräumen verantwortlich: Nach jeder Unterrichtsstunde und Lernzeit hinterlassen wir alle Räume sauber und ordentlich (Tafel wischen, Müll entsorgen, Stühle hochstellen, Raum fegen, Fenster schließen, Sonnenrollos hochfahren, Licht ausmachen, Türe abschließen).

6. Schülerinnen und Schüler benutzen den Aufzug nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Hausmeister.

 

II. Pausenordnung, Verhalten auf dem Schulhof / Schulweg

1. Schülerinnen und Schüler der S I halten sich bis 7.50 Uhr und in der Hofpause auf dem Nordhof auf. Schülerinnen und Schüler der S II können den Südhof oder den Raum 023 nutzen. Aus Sicherheitsgründen nehmen wir in den Hof- und den Mittagspausen unsere Taschen mit auf den Schulhof bzw. schließen sie im Spind ein. In den Mittagspausen ist außerdem der Aufenthalt in den Ganztagsräumen im Erdgeschoss und in der Sporthalle erlaubt und es gibt die Möglichkeit, die Taschen bis 12.55 Uhr in Raum 005  einzuschließen. Ab 13.45 Uhr  können die Taschen dort wieder abgeholt werden.

2. Bei Regen- bzw. Schneepausen (Lautsprecherdurchsage) dürfen wir in den Klassenraum gehen, in dem wir in der nächsten Stunde Unterricht haben.

3. In den Gängen und Fluren verhalten wir uns so, dass niemand gestört oder gefährdet wird.

4. Den Kiosk in der Mensa dürfen wir nur vor 7.50 Uhr und während der Hof- und Mittagspause aufsuchen.

5. Schülerinnen und Schüler der S I dürfen das Schulgelände während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht verlassen und halten sich während der Pausen ausschließlich auf dem Schulgelände des GymNeander auf, also nicht hinter dem Roten Platz oder vor der Mensa. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, bei  der Schulleitung einen Mittagspausenausweis zu beantragen, um zum Essen nach Hause zu gehen. Nur der direkte Weg zwischen Schule und Wohnung und umgekehrt ist durch die Schulunfallversicherung versichert.

6. Auf den Schulhöfen und im Gebäude sind Inline-Skaten, Spielen mit harten Bällen (Ausnahme: roter Platz), Raufen, das Werfen mit Schneebällen u.Ä. nicht erlaubt. Das Spielen mit Softbällen ist auf den Schulhöfen gestattet.

7. Die Jahrgangsstufen der S I säubern im festen Turnus den nördlichen Schulhof und den Zugang zur Mensa und stellen am Ende der Mittagspause die Stühle in der Mensa hoch. Die Jahrgangsstufe EF sorgt für die Sauberkeit im Oberstufenraum, die Jahrgangsstufe Q1 auf dem Südhof. Ein Plan hängt am Infobrett im Foyer aus. Der Hofdienst darf andere Schülerinnen und Schüler auffordern, den eigenen Müll zu beseitigen. Die Kontrolle des Hofdienstes übernimmt der Hausmeister.

8. Wir befolgen die Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrkräfte und des Hausmeisters.

9. Während der Unterrichtszeit sind die Schulhöfe für alle Fahrzeuge gesperrt. Mit Fahrrädern, Mofas oder Motorrädern fahren wir im Schritttempo zu den Stellplätzen.

III. Erkrankungen, Unterrichtsversäumnis

Die Regelungen hierzu finden sich im Lernzeitenplaner.

IV. Verhalten gegenüber fremdem Eigentum

1. Wir behandeln fremdes Eigentum sorgfältig und pfleglich, nehmen nichts weg oder beschädigen es. Für  mutwillige Beschädigungen des Schulgebäudes, der Einrichtungsgegenstände oder des Eigentums anderer übernehmen die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte die Verantwortung.

2. Wertgegenstände oder größere Geldbeträge bringen wir nicht in die Schule mit, weil die Schule bei Verlust oder Diebstahl in der Regel keine Haftung übernimmt. Schadensfälle melden wir am selben Tag im Sekretariat.

3. Fundsachen werden bei Frau Fiebig in Raum 009 abgegeben und maximal ein halbes Jahr von der Schule aufbewahrt.

4. Plakate werden i.d.R. nur an den Infobrettern ausgehängt und müssen vorher von der Schulleitung abgezeichnet werden.

V. Verboten sind:

1. das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen;

2. das Mitbringen und der Genuss von alkoholischen Getränken und Drogen aller Art;

3. das Rauchen und Verdampfen auf dem Schulgelände.

VI. Nutzung von mobilen Multimediageräten auf dem Schulgelände

1. Jede Nutzung von mobilen Multimediageräten wie Mobiltelefonen, MP3-Playern etc. ist Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht gestattet. Wir schalten das Gerät vor dem Betreten des Schulgeländes aus und stellen es nicht nur auf lautlos! Ausnahmen gelten nur in Absprache mit einer Lehrkraft.

2. Während der Hof- und der Mittagspause dürfen Schülerinnen und Schüler der S I mobile Multimediageräte auf dem Nordhof nutzen, sofern die Nutzung der Geräte andere Personen nicht stört oder beim Lernen behindert. Für Schülerinnen und Schüler der S II gilt dies auf dem Südhof und im Oberstufenraum auch während der Freistunden. In Fällen des unverhältnismäßigen Gebrauchs kann die Benutzung durch eine Lehrkraft untersagt werden.

3. Das Erstellen von Bild-, Video- und Tonaufnahmen von Personen und Gegenständen auf dem Schulgelände, während Schul- und Wanderfahrten sowie Exkursionen ist strengstens untersagt. (Ausnahmen nur in Absprache mit einer Lehrkraft).

4. Bei der Nutzung von mobilen Multimediageräten sind die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Bei mehrfachem Fehlverhalten und nicht greifenden pädagogischen Ermahnungen oder Maßnahmen (Einbehalten des Gerätes bis zum Ende des Unterrichts oder Unterrichtstages) kann eine schulische Ordnungsmaßnahme nach §53 Abs.3 SchulG durchgeführt werden.

5. Bei dem Verdacht einer Straftat sind die Geräte unverzüglich zu beschlagnahmen und die Polizei zur Prüfung einzuschalten. Unabhängig hiervon entscheidet die Schule in einem solchen Fall über schulische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach §53 Abs.3 SchulG.

VII. Geltung und Inkrafttreten der Schul- und Hausordnung, Verfahren bei Verstößen

1. Die Schul- und Hausordnung wurde von der Schulkonferenz des Gymnasium am Neandertal am 22. Mai 2019 beschlossen und dem Schulträger zur Kenntnis gegeben.

2. Zu Beginn eines jeden Schuljahres besprechen die Klassen- bzw. Beratungslehrinnen und -lehrer gründlich die Schul- und Hausordnung. In diesem Zusammenhang wird auch das Verhalten in einem Notfall erklärt.

3. Wer gegen die Bestimmungen der Schul- und Hausordnung verstößt, muss mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen, die sich jeweils nach der Schwere des Verstoßes und den besonderen Umständen des Einzelfalles richten.

Hans Gruttmann (Schulleiter)

Katrin Hübschen (kommisssarische Stellvertretende Schulleiterin)